Kulturförderabgabe der Stadt Köln

Am 13. November 2014 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln beschlossen, nach der die Besteuerung von entgeltlichen Beherbergungen ab dem 1. Dezember 2014 neu geregelt wird. Die Stadt Köln erhebt ab 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die 1. Änderungssatzung zur Kulturförderabgabe der Stadt Köln finden Sie hier. Bitte beachten Sie die aktuelle Änderung vom Februar 2024, ab dem 01.07.2024 ist keine Befreiung mehr möglich. (Quelle: Stadt-Koeln.de)

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